Pragmatismus, Pluralismus, Realismus - Flyer
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Pragmatismus, Pluralismus, Realismus : Essayistische Abhandlungen zu den wissenschaftsphilosophischen Grundlagen für eine integrale Jurisprudenz sowie ergänzende rechtsphilosophische Anhänge von Michael Walter Hebeisen. – 1. Auflage – Biel/Bienne : Schweizerischer Wissenschafts- und Universitätsverlag, 2005 (swuv@evard.ch). ISBN 3-8334-2585-7 (2 Teilbände, zusammen XLII, 802 Seiten, Paperback), Preis für das Gesamtwerk: 158.-- CHF (98.00 EURO)


Abstracts: Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Edmund Husserl, Jean-Claude-Eugène-Maurice Hauriou, Santi Romano, William James, Charles Sanders Peirce, Ferdinand Canning Scott Schiller, John Dewey, Richard Rorty, Hilary Putnam, Anders Vilhelm Lundstedt, Axel Anders Hägerström, Alf Niels Christian Ross, Knut Hans Karl Olivecrona, Stig Jørgensen, Hayden W. White, Paul Ricoeur, Franklin Rudolf Ankersmit, Hans-Georg Gadamer, Emilio Betti, Immanuel Kant, Friedrich Nietzsche, Carl August Emge, Pietro Piovani, Rudolf Stammler, Hermann Heller, Hans Kelsen, Umberto Campagnolo

 

aus dem Inhalt:

1.   Krise der universellen Rechtsidee angesichts des Pluralismus der positiven Rechts­ordnungen – Pragmatische Nachforschungen aufgrund der Institutionenlehren von Jean-Eugène-Claude Hauriou und Santi Romano   S. 1-112

2.   Heuristik der Jurisprudenz in pragmatischer Absicht – Essay über den Pragmatis­mus in der Rechtswissenschaft   S. 113-251

3.   Phänomenologische Erwägungen zum pragmatischen Einschlag des skandinavischen Rechtsrealismus   S. 253-430

4.   Narrative Verfasstheit, Applikation und Epidigmatik, juridische Urteilskraft – Neuere hermeneutische und philosophisch-ästhetische Entwicklungen und ihre Anwendung auf das Rechtsdenken   S. 431-550

5.   „An sich redet Alles, was ist, das Ja“ – Zur Verwendung Nietzsches durch den Rechtsphilosophen Carl August Emge   S. 551-612

6.   Die Normativität des Rechts als Einheit des konditionalen Elements der Situation, des normativen der Struktur und des teleologischen der Funktion – „Juridische Erfahrung“, „Geschichtskenntnis“, „Vernunft­mass­stab“ und „moralisches Bewusst­sein“ beim italienischen Rechts­philosophen Pietro Piovani   S. 613-650

7.   Schweizer Juristen-Philosophen – Eine eigenständige schweizerische Tradition der Wissenschaftsphilosophie der Jurisprudenz und der Staatslehre   S. 651-711

8.   Die Reine Rechtslehre herausgefordert – Die Auseinandersetzung zwi­schen Hans Kelsen und Umberto Campagnolo über die grundlegenden Begriffe des Rechts, des Staates, der Souveränität und des Völkerrechts   S. 713-776


Eigentliches Kennzeichen von Normativität ist die Resistenz des Sollens gegen enttäuschende Devianz, was erst durch die hinter dem regulierten Verhalten stehende Rechtsüberzeugung (opinio iuris) ermöglicht wird; die Erforschung des Rechtsbewusstseins gewinnt so für eine sich selbst als Wissenschaft verstehende Jurisprudenz entscheidende Bedeutung. Der positiven Rechtsordnung eignet nur die Funktion einer Dokumentation der in einer Gemeinschaft tatsächlich offiziell geschützten Verhaltenserwartungen (Garantiestellung der staatlichen Behörden gegen Enttäuschung). Realismus und Pragmatismus erweisen sich in dieser Situation als Strategien gegen die dominanten positivis-tischen, kritisch-rationalistischen und nominalistischen Imprägnierungen der Jurisprudenz (das sind Neo-Positivismus, Popperianismus und analytische Rechtsphilosophie). Insgesamt also sind die vorgetragenen Argumente mit Verlaub Teile einer konstruktiv-kritischen Verunsicherung der Jurisprudenz in ihrem zuweilen überheblichen Selbstverständnis. Es kommt für die Begründung der Wissenschaftlichkeit einer praktischen Disziplin allein darauf an, wie die Beziehung zwischen den Dingen in unserer Umwelt und den Gedanken in unserem Bewusstsein aufgefasst wird und wie man sich blosse Denkgegenstände, die es in der Wirklichkeit so nicht gibt, vorstellt. Die Dinge dieser Welt sprechen förmlich zu uns, bedrohen uns seit dem Beginn des menschlichen Abenteuers der Welterfahrung (Objekte im ursprünglichen Sinn von obiecti, entgegengeschleudert) oder dienen uns als tools, als Mittel und Werkzeuge (Hinweis auf die pragmatische Semiose); sensibilisierte Wahrnehmung fordert immer eine Reaktion/ Einstellung zu den Dingen dieser Welt und fordert uns so zum Handeln auf. Denn oft handeln Wissenschafter sogar und betätigen damit ihren Mut zur Gewissheit, ohne zuerst einen Begriff davon oder dafür zu haben, worauf sie dann stossen und was sich dann nachträglich als Entdeckung herausstellt (Begriffsbildung erfolgt im grossen und ganzen nachholend und zumindest tendenziell die Entdeckung rechtfertigend). Das ganze wissenschaftsphilosophische Unterfangen ist getragen vom Eindruck des Ungenügens und der Gefahren von Methodologie im Sinn einer verbürgten wissenschaftlichen Praxis, wie es in erklärtem Mass von Paul Feyerabend identifiziert worden ist. Nicht nur ist kein Verlass auf Methoden, diese sind vielmehr noch hinderlich, weil die Randbedingungen der Gültigkeit jeder wissenschaftlichen Praxis − und das allein ist eine Methodologie ! − aus der Betrachtung ausgegrenzt werden : "Es gibt keine besondere Methode, die Erfolg garantiert oder wahrscheinlich macht. Wissenschafter lösen Probleme nicht darum, weil sie einen methodologischen Zauberstab schwingen".


Michael Walter Hebeisen, Dr. iur.; 1992 Forschungsassistent an der Universität Bern im Rahmen eines Nationalen Forschungsprogramms; 1994 Wissenschaftlicher Adjunkt im Dienst für die Totalrevision der Schweizerischen Bundesverfassung des Bundesamts für Justiz; 1997 bis 1999 Stipendiat des Schweizerischen Nationalfonds für die Förderung der Wissenschaftlichen Forschung (SNF), Forschungsaufenthalte im europäischen Ausland; seit 2002 Forschungsprojekt zu den wissenschaftstheoretischen Grundlagen von Jurisprudenz und Staatslehre. – Monographische Publikationen : 1995 Souveränität in Frage gestellt – Die Souveränitätstheorien von Hans Kelsen, Carl Schmitt und Hermann Heller im Vergleich (Baden-Baden: Nomos); 1996 Staatszweck, Staatsziele, Staatsaufgaben – Leistungen und Grenzen einer juristischen Behandlung von Leitideen der Staatstätigkeit (Chur: Rüegger); 2004 Recht und Staat als Objektivationen des Geistes in der Geschichte – Eine Grundlegung von Jurisprudenz und Staatslehre als Geisteswissenschaften (Biel/Bienne: Schweizerischer Wissenschafts- und Universitätsverlag). – Zahlreiche Aufsätze und Kongressreferate auf dem Gebiet des Staats- und Verwaltungsrechts sowie der Rechtsphilosophie.


Vom selben Autor unlängst erschienen:
Recht und Staat als Objektivationen des Geistes in der Geschichte : Eine Grundlegung von Jurisprudenz und Staatslehre als Geisteswissenschaften Biel/Bienne : Schweizerischer Wissenschafts- und Universitätsverlag, 2005 (chwuv@yahoo.de). ISBN 3-8334-1847-8 (3 Teilbände, zusammen LXII, 1610 Seiten, Hardcover mit Schutzumschlag), Preis für das Gesamtwerk: 298.-- CHF (195.00 EURO)